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Vermittlungsbedingungen von Finca Vermietung Meier

Hier geht’s zur: Leistungsbeschreibung

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der Firma Finca Vermietung Meier, nachfolgend „FVM“ bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abschließen. „Ferienwohnung“, bzw. „Ferienhaus“ werden nachfolgend einheitlich „Ferienobjekt“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von FVM zustande kommt. Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Ferienobjekts wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1.     Stellung von FVM, Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
2.     Abschluss des Vertrages
3.     Auskünfte, Hinweise
4.     Preise, Bezahlung
5.     Kaution
6.     Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
7.     Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) / Stornokosten
8.     Nicht in Anspruch genommene Leistungen
9.     Obliegenheiten des Kunden gegenüber FVM und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
10.   Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
11.   An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
12.   Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
13.   Haftung des Vermittlers
14.   Rechtswahl und Gerichtsstand, Verbraucherstreitbeilegung

 

1.     Stellung von FVM, Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. FVM ist Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber entsprechender Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit FVM dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2. Soweit FVM Leistungen der Vermieter vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Vermieters ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Vermieters oder von FVM selbst darstellen noch als solches beworben werden hat FVM lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.3. FVM hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von FVM vorliegen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von FVM als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von FVM) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist FVM im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Mietvertrages über das Ferienobjekt. FVM haftet daher nicht für die Angaben des Vermieters zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Ferienobjektsverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von FVM herausgegebenen Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
1.6. Den Vermietern bleibt es vorbehalten, mit dem Kunden andere als die vorliegenden Vermittlungsbedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Vermittlungsbedingungen zu treffen.

2.     Abschluss des Vertrages
2.1. Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter gegenüber FVM als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter den Abschluss des Mietvertrages über das Ferienobjekt verbindlich an.
b) Der Mietvertrag mit dem Vermieter kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zustande, die FVM als Vermittler und Vertreter des Vermieters in dessen Namen vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.
2.2. Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Mietverträgen über Ferienobjekte, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7. dieser Vermittlungsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vermittlungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

3.     Auskünfte, Hinweise
3.1. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet FVM im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet FVM gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
3.2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt FVM bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der von FVM zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.3. Sonderwünsche nimmt FVM nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Vermieter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat FVM für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Vermieter zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

4.     Preise, Bezahlung
4.1. FVM ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
4.2. Soweit FVM als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB (siehe Ziffer 1.3.) hat, gilt: FVM darf Zahlungen des Kunden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur fordern und entgegennehmen, wenn FVM sichergestellt hat, dass diese dem Kunden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von FVM selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von FVM als Vermittler verbundener Reiseleistungen
a) Reiseleistungen ausfallen oder
b) der Kunde im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
Diese Sicherstellung leistet FVM bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an den Vermittler verbundener Reiseleistungen, mit der Folge, dass diese Zahlungen erst nach Übergabe des Sicherungsscheines für verbundene Reiseleistungen fällig werden.
4.3. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ist abhängig von dem jeweiligen Feriendomizil und den Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt die Anzahlung 30 % des Gesamtpreises.
4.4. Die Restzahlung ist, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, 5 Wochen vor Belegungsbeginn auf dem Konto von FVM eingehend zu überweisen. Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem Belegungsbeginn weniger als 5 Wochen verbleiben, ist der Gesamtpreis ohne vorherige Anzahlung sofort zu bezahlen.
4.5. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei FVM oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist FVM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 7.2. zu berechnen.
4.6. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.
4.7. Als Zahlungsmittel für die Anzahlung sowie der Restzahlung werden Banküberweisungen akzeptiert. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart wird.

5.     Kaution
5.1. FVM selbst erhebt keine Kautionen. Soweit Kautionen zu leisten sind, kommt ein Kautionsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter des Ferienobjekts zu Stande.
5.2. Soweit der Vermieter eine Kaution fordert, ist dies in der Beschreibung des Ferienobjekts und der Buchungsbestätigung vermerkt.
5.3. Die Kaution ist grundsätzlich in bar zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung per Scheck ist generell nicht möglich, per Kreditkarte nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
5.4. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.
5.5. Der Vermieter, bzw. dessen Beauftragter ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen.
5.6. Soweit vom Vermieter, bzw. seinen Beauftragten keine Verrechnung mit der Kaution wegen Ansprüchen gemäß Ziffer 5.4 vorgenommen wird, erfolgt die Rückzahlung am letzten Belegungstag vor Abreise des Kunden. Ansonsten erfolgt die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung spätestens 14 Tage nach Belegungsende.

6.     Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
6.1. FVM wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, für die FVM ihre Ferienobjekte anbietet, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Belegungsbeginn unterrichten. Für deutsche Staatsbürger genügt für die Balearen ein gültiger Personalausweis bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise). Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
6.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn FVM schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

7.     Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) / Stornokosten
7.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von FVM vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an FVM als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
7.2. Die Vermieter können durch FVM als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
b) Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 60% des Gesamtpreises
c) Vom 29. Tag bis zum Tag des Belegungsbeginns und bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung 90% des Gesamtpreises.

Für jede Stornierung/Umbuchung erhebt FVM eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €.

7.3. Dem Vermieter bzw. FVM als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
7.4. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber FVM nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
7.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch FVM als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
7.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über FVM abgeschlossen werden.

8.     Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von FVM zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
8.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.
8.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.
8.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Ferienobjekt nicht enthalten, wird aber empfohlen.

9.     Obliegenheiten des Kunden gegenüber FVM und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
9.1. Mängel der Vermittlungsleistung von FVM sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit FVM in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
9.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von FVM genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
9.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
9.4. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.   Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
10.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter, unbeschadet seines Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.2. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind dem Vermieter anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Ziffer 10.1. entsprechend.
10.3. Das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Einrichtungen ist auf dem Grundstück der Ferienobjekte nicht erlaubt.
10.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln. Die Kunden sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.5. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekt ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt wurden, genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
10.6. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
10.7. Dem Kunden obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor der Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten Endreinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Übrig gebliebene Lebensmittel sind mitzunehmen oder zu entsorgen. Der Müll ist ebenfalls selbst zu entsorgen. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von dem Vermieter die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Vermieter bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
10.8. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Art, Größe und Zahl sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch den Vermieter rechtfertigen.

11.   An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
11.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag zu dem in den Unterlagen über das vermittelte Ferienobjekt genannten Zeitpunkt, ohne gesonderte Vereinbarung ab 16:00 Uhr bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
11.2. FVM teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
11.3. Eine Verspätung hat der Kunde in jedem Fall der in den geltenden Unterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Vermieter oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.
11.4. Übernachtungskosten des Kunden aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
11.5. Die Freimachung des Ferienobjekts hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung mit FVM spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.

12.   Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder FVM als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomizils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 10. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.

13.   Haftung des Vermittlers
13.1. Soweit FVM eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet  FVM nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsannahme im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.
13.2. FVM haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von FVM, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
13.3. Eine etwaige eigene Haftung von FVM aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen bestehen.
13.4. Die Haftung des Vermittlers nach § 651w Abs. 4 BGB und § 651x BGB bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

14.   Rechtswahl und Gerichtsstand, Verbraucherstreitbeilegung
14.1. FVM weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass FVM nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser FVM verpflichtend würde, informiert FVM die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. FVM weist für alle Verträge die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.2. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von FVM findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FVM ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.3. Der Kunde kann FVM, soweit FVM als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an dessen Sitz verklagen.
14.4. Für Klagen von FVM gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von FVM vereinbart.
14.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und FVM anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2018

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Vermittler der Ferienobjekte ist:

Finca Vermietung Meier
Inhaber: Stefan Meier

Am Osterfeld 15
D-86706 Weichering
Tel. 08454/914 5617
Fax 08454/8253
Mobil 0171/627 2879
Internet: www.fincaservice-meier.de und www.fincahotels-mallorca.eu
E-Mail: info@fincaservice-meier.de

Handelsregister Steuer-Nr. 159 250 10097
USt-Id Nr.: DE811309096

 

Leistungsbeschreibung

WICHTIGE Information zu unseren Angeboten, bitte lesen Sie unsere Allgemeine Leistungsbeschreibung durch.

Sehr geehrter Kunde,
Sie finden auf unserer Homepage die Beschreibung unserer Objekte, die wir fast alle selbst besichtigt haben und über die wir Sie so gut wie möglich informieren. Bitte lesen Sie unbedingt auch aufmerksam die nachfolgende Leistungsbeschreibung/Hinweise. Sie gilt/gelten für unsere sämtlichen Angebote und ergänzt(en) die einzelnen Objekt- und Ortsbeschreibungen. Sie dient/dienen dazu, Sie darüber zu informieren, was Inhalt unserer Leistungen ist. Bitte beachten Sie also unbedingt, dass diese unsere Allgemeine Leistungsbeschreibung/Hinweise für alle uns angebotenen Objekte und Zielgebiete gilt und Sie nur das erwarten können, was wir nachfolgend im Einzelnen darstellen und dass wir unsere Leistung nach Maßgabe dieser Hinweise erbringen. Wir möchten damit auch Missverständnisse vermeiden und Ihnen Enttäuschungen ersparen.

STICHWORTE IN ALPHABETISCHER REIHENFOLGE:

Alter des Objekts
Das ist Ihnen sicher verständlich: Es kann nicht nur neue Ferienobjekte geben. Falls wir kein bestimmtes Baujahr angegeben haben, können sie nicht von einem neu errichteten Objekt ausgehen. Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Baujahr und Jahr einer (Teil-)Renovierung. Bei älteren Objekten, insbesondere älteren Villen, müssen Sie mit bauzeitüblichen Ausstattungen (z.B. ältere Terrazzoböden, älteren Jalousien und Fenster, schwergängigeren Türen und Schlössern, älteren Sanitärarmaturen usw.) rechnen. Der „Zahn der Zeit“ ist an solchen Objekten nicht spurlos vorüber gegangen. Oft haben sie aber gerade dadurch ihren besonderen Charme. Manche älteren Objekte haben einen eigentümlichen Geruch, der subjektiv als „muffig“ empfunden werden kann, jedoch kein negatives Zeichen für Hygiene und/oder Sauberkeit des Objekts ist. Ältere Häuser werden, zumal in Meeresnähe und bei regnerischem oder nebligen Wetter feucht sein können. Auf dieses ortsübliche Phänomen müssen Sie sich einstellen !

Ausstattungen
Bitte schließen Sie keinesfalls vom Preis oder dem angegebenen Standard (z.B. „Villa“ oder „modern“ oder „hochwertig“ auf ganz bestimmte Ausstattungen. Da ist, was wir konkret versprechen und aufführen. Manchmal mehr, aber eben oft nicht. Funktionsweise und Standard der Ausstattungen können einfach sein, auch wenn das Objekt hochwertig ist. Auch in einem luxuriösen Objekt kann enttäuscht sein, wer Luxus-Haushaltsgeräte etc. erwartet.

Baustellen
Baustellen sind das leidige Problem aller Urlaubsreisen. Soweit uns bei Druckregelung des Prospekts etwas über Baustellen bekannt ist, informieren wir hierüber selbstverständlich in der Objektbeschreibung. Soweit uns nachträglich etwas bekannt wird, informieren wir Sie bei Eingang Ihres Buchungswunsches oder mit der Buchungsbestätigung. Sollte aus einer plötzlich bekannt werdenden Baustelle eine tatsächliche Beeinträchtigung werden, sind wir stets bemüht, akzeptable Lösungen für Sie durch Unterbreitung eines Ersatzangebotes oder einer eventuellen kostenlosen Stornierung des Vertrages zu finden. Wenn Baustellen für Sie ein Problem sind, sollten Sie sich vor der Buchung der Reise bei uns erkundigen. In allen Ländern, in denen wir Objekte anbieten herrscht noch eine Bautätigkeit, so dass immer, auch kurzfristig mit dem Auftreten von Baustellen gerechnet werden muss, wenn auch nur in den wenigsten Fällen von den Baustellen konkrete Beeinträchtigungen ausgehen. Beachten Sie bitte auch den Hinweis zu öffentlichen Arbeiten.

Betten
Weich oder hart, zu lange oder zu kurz, zu schmal oder zu breit. Hier kann immer ein Problem auftreten. Bitte rechnen Sie immer mit einer ortsüblichen, manchmal ungewohnten, gelegentlich auch problematischen Ausstattung. Für Übergrößen oder –gewichte, krankheits- oder konstitutionsbedingte Staturen sind die Betten in Ferienobjekten in aller Regel ungeeignet.

Eigentümer
Können schon mal zum Problem werden. Wenn der Eigentümer eines Objekts auf dem Grundstück wohnt, Einrichtungen mitbenutzt oder das Grundstück gelegentlich betritt, geben wir das an. Manchmal ergeben sich hier aber Veränderungen durch spontane Entschlüsse. Oft sind dies keine böse gemeinten Aktionen sondern entspringen einem anderen Verständnis von Nachbarschaft oder Gastfreundschaft, bzw. der berechtigten Sorge um das Eigentum: Nicht jeder Gast verhält sich so korrekt, wie Sie das tun werden. Falls Sie sich leicht gestört fühlen, empfehlen wir eine besondere Beratung über ein geeignetes Objekt.

Einkaufsmöglichkeiten
Wir geben die Einkaufsmöglichkeiten an, die uns bei Drucklegung bekannt sind. Die Entfernungen sind geschätzt und Circa-Angaben und bei verschiedenen, gleichartigen Geschäften natürlich unterschiedlich. Öffnungszeiten und Sortiment können sich jederzeit ändern. Geschäfte können auch ganz geschlossen sein. Eine durchgehende Überprüfung nach Katalogdruck ist uns leider nicht möglich. Auf Ihre Anfrage hin erkundigen wir uns gerne vor Ort und erteilen Ihnen unverbindlich eine aktuelle Auskunft.

Entfernungen
Entfernungsangaben sind immer Circa-Angaben. Sie beziehen sich nicht immer auf den angenehmsten Weg und können Veränderungen wie Umleitungen, Sperrungen oder Hindernisse, die kurzfristig oder witterungsbedingt auftreten, nicht berücksichtigen. Entfernungsangaben zum Strand beziehen sich, insbesondere bei Dünenstränden oder Stränden mit vorgelagerten Wald- oder Wiesenstreifen nicht auf die Wasserkante. Entfernungsangaben zu Orten müssen nicht auf die Ortsmitte oder örtliche Sehenswürdigkeiten oder Einkaufsmöglichkeiten bezogen sein.

Flugsand
Ist ein in der Nähe von Sandstränden nicht zu bewältigendes Problem. Auch bei bestmöglicher Reinigung kann es im Haus, in den Sanitärräumen und auch schon mal in den Schlafzimmern „knirschen“. Das ist der Preis für Sandstrände, den auch die Einheimischen zahlen !

Gartenmöbel
Sind großen Belastungen durch Nutzung und Witterung ausgesetzt. Sind können daher praktisch nie neuwertig sein. Rostantragungen sind, zumal in Meeresnähe, unvermeidlich. Bedienungsfunktion und Komfort entsprechen selten den deutschen Maßstäben.

Geruchsbelästigungen
Gerüche können, wie zuhause auch, immer und überall entstehen, ohne dass wir oder der Eigentümer dies beeinflussen können. Ein ländlicher Geruch ist auch manchmal nicht zu vermeiden, da unsere Objekte auf dem Land stehen, und die Insel auch landwirtschaftlich noch bewirtschaftet wird.
Auch der Siphon Ihres Bades zuhause „verströmt“ bei bestimmten Wetterlagen unerfreuliche Gerüche. In südlichen Ländern mit anderen Sanitär- und Abwasserstandards kommen solche Probleme wesentlich häufiger vor. Sie sind kein Zeichen mangelhafter Reinigung, Klärung oder Abwasserentsorgung und mit gutem Willen und kräftigem Lüften in der Regel abzustellen. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise zum Alter von Objekten.

Größe des Objekts
Wir ermitteln und veröffentlichen die Größe der Objekte so wahrheitsgemäß wie möglich. Fanatische Anhänger deutscher oder örtlicher DIN-Normen müssen wir aber enttäuschen: Solcher Art vorgaben können wir nicht einhalten ! Den Preis unserer Objekte können und wollen wir nicht Vermessungskosten belasten. Unsere Angaben sind daher Circa-Angaben und bei Grundstücksgrößen, Poolgrößen, Gartengrößen usw. im Regelfall geschätzt und nicht gemessen. Wir geben tatsächliche Flächen, nicht Nutzflächen an. Dies gilt vor allem für bepflanzte und Hanggrundstücke !

Heizung
Soweit die von uns angebotenen Objekte mit einer Heizung ausgestattet sind, ist dies in der konkreten Objektbeschreibung ausdrücklich vermerkt. Fehlt eine solche Angabe können Sie – auch bei hochwertigen Objekten – grundsätzlich nicht damit rechnen, dass eine Heizung vorhanden oder in Betrieb ist.

Insekten
Mit dem Auftreten von Insekten muss in südlichen Ländern, also auch in den von uns angebotenen Zielgebieten, immer gerechnet werden. Dies gilt vor allem bei ebenerdigen Objekten und hat nichts mit der Sauberkeit zu tun.

Küche
Die Küchen unserer Objekte sind ortsüblich und zweckmäßig ausgestattet. Eine besonders komfortable Ausstattung dürfen Sie, unabhängig vom Preis des Objekts, nur da erwarten, wo wir dies konkret ausgeschrieben haben. Insbesondere werden Sie keine Einrichtungen (z.B. Geschirrspüler, Mikrowelle) vorfinden oder in Gebrauch nehmen können, die wir in der Ausstattung nicht ausdrücklich aufführen.

Lärm
Die Lärmempfindlichkeit ist etwas sehr subjektives. Unsere Angaben beziehen sich auf das Durchschnittsempfinden eines „Stadtmenschen“. Mit einer ruhigen Lage können Sie grundsätzlich nur dort rechnen, wo wir dies bei der Objektbeschreibung angeben. Dabei kann sich die Angabe einer ruhigen Lage nur auf gewöhnliche Verhältnisse beziehen und besondere Umstände (z.B. laute Miturlauber oder Nachbarn, Verkehrsumleitungen, ungewöhnliche Wind- und Wetterverhältnisse) nicht berücksichtigen. Der Verkehr auf öffentlichen Straßen schwankt und ist daher einmal mehr und einmal weniger stark vernehmbar. Objekte an öffentlichen Straßen können daher nie ganz ruhig sein. Wie Sie selbst müssen auch andere Gäste und Anlieger an- und abfahren und tun dies vielleicht zu Ihnen ungewohnten Seiten und nicht mit der Rücksicht, die Sie selbst walten lassen.

Laub
Kommt nur vor, wo auch – z.B. schattenspendende – Bäume sind. Es kann – auch aus dem Pool und von der Terrasse, nicht regelmäßig beseitigt werden und wir häufig nur einmal im Jahr entfernt. Fans von „sterilen“ englischen Rasenflächen müssen wir enttäuschen ! Mobiliar

Nachbarn
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!“. Selbstverständlich achten wir bei den von uns angebotenen Objekten auf eine angenehme Nachbarschaft. Auf das gute oder schlechte Benehmen der Nachbarn und insbesondere deren Aktivitäten wie Grillen, Musik, Lärmentfaltung usw. haben wir aber keinen Einfluss. Leider kommt es hier gelegentlich zu Beeinträchtigungen, die Sie selbst mit Freundlichkeit und Diplomatie abstellen müssen.

Öffentliche Arbeiten
Leider sind Sie vor öffentlichen Arbeiten und den damit eventuellen Lärm- oder Staubbelästigungen, Umleitungen usw. im Urlaub so wenig gefeit wie zuhause. Sie können auch in unseren Urlaubsgebieten vorkommen. Wir haben hierauf keinen Einfluss und können diese nicht abstellen. Selbstverständlich informieren wir Sie aber, wenn uns bei Ihrer Buchung oder vor Reiseantritt entsprechende Umstände bekannt werden.

Öffentliche Verkehrsmittel
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können wir generell nur die Verhältnisse wiedergeben, wie sie bei Prospekterstellungen geherrscht haben. Hier muss immer mit Ausfällen und Änderungen gerechnet werden.

Ortsübliche Standards
Wir schätzen unsere Gäste als flexibel und weltoffen. Sie wissen daher, dass kaum etwas sein kann, wie zuhause. Dies gilt für alle Standards wie bauliche Normen, Treppen, Fenster, Türschlösser, Geländer, Sanitär- und Elektroeinrichtungen, Größe und Maße,

Pool
Ein Pool im Freien wird nie ganz sauber oder klar sein können. Die Gratwanderung zwischen genügend oder zu viel Chlor, bzw. Umwälzung ist schwierig und glückt nicht immer. Sie sollten nicht hautempfindlich sein und nicht die Ansprüche an die Hygiene stellen wie in heimischen Schwimmbädern (die oft wesentlich problematischer sind !!) Sand, Insekten und ein leichter „Film“ sind Umstände, auf die sich sich einstellen müssen. Wir können keine regelmäßige Überwachung versprechen, es sei denn, wir vermerken dies in der Objektbeschreibung. Eine Beheizung des Pools ist die absolute Ausnahme und nur dann vorhanden, wenn dies angegeben ist.

Rost
Rost ist eine natürliche, in Ländern mit mediterranem Klima und insbesondere in Meeresnähe unvermeidliche Erscheinung. Rostantragungen sind speziell an Außenanlagen, Gartenmöbeln usw. nahezu unvermeidlich.

Sanitäre Einrichtungen
Sanitäre Einrichtungen sind häufig die kritische Stelle eines Ferienobjekts: Die Art der Installation, die Bedienung und die Funktionsweise entsprechen häufig nicht deutschen Verhältnissen. Die Abmessungen sind häufig ungewöhnlich. Bei der Warmwasserversorgung sind längere Vorlauf- und Aufheizzeiten sowie gelegentliche Ausfälle möglich. Kalkantragungen und Stockflecken, manchmal auch Schimmel, sind, häufig auch witterungsbedingt, ortsüblich. Auch Toiletten machen häufiger Probleme, als von zuhause gewöhnt, insbesondere dort, wo die Entsorgung nicht über Abwassersysteme, sondern Klärgruben erfolgt. Zweite oder weitere Badezimmer sind im Regelfall kleiner und oft nur behelfsmäßig ausgestattet.

Schimmel
Leider kann Schimmel immer und überall vorkommen. Dies ist ganz überwiegend kein Anhaltspunkt für bauliche Mängel oder unzureichende Reinigung, sondern alters-, bauart- und/oder witterungsbedingt. Verbinden Sie bitte mit Schimmelantragungen nicht die Vorstellung einer zwangsläufigen gesundheitlichen Beeinträchtigung. Im bestimmten Umfang ist er leider trotz bestem Bemühen der Eigentümer oft unvermeidlich.

Schränke
Die Schränke in Ferienobjekten sind nur behelfsmäßiger, vorübergehender Lagerort. Für das gesamte mitgeführte Reisegepäck reichen sie im Regelfall nicht aus. Dies gilt vor allem für Hängemöglichkeiten. Gerade in südlichen Ländern können Schränke feucht sein und muffig wirken.

Sicherheit
Einbruchs- und Diebstahlsicherheit kann niemand garantieren, auch wir nicht. Schlösser und Riegel „nach DIN-Norm“ oder entsprechend unseren Sicherheitsvorstellungen werden Sie im Regelfall nicht vorfinden. Das heißt nicht, dass Sie mit Einbrüchen oder Diebstählen rechnen müssen. Sie sollten aber auch nicht ängstlich oder vorrangig auf Sicherheit bedacht sein. Die diesbezüglichen ortsüblichen Standards genügen den deutschen Ansprüchen meist nicht.

Sitten und Gebräuche
Da Sie für die Reise in ein fremdes Land entschieden haben, werden Sie die Sitten und Gebräuche nicht nur da respektieren, wo Sie Ihnen durch Folklore und Sehenswürdigkeiten begegnen, sondern auch da, wo Sie subjektiv störend wirken können, z.B. in Form lauten, südlichen Nachtlebens, fröhlicher lärmender Nachbarn, weniger rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, z.B. durch lautes Hupen.

Sonnenschirme
Hierzu dürfen wir Sie auf die Hinweise unter „Gartenmöbel“ verweisen.

Strand, Strandeinrichtungen, Wasserqualität
Die Wasserqualität in den Ländern am Mittelmeer hat leider weiter nachgelassen. Mit Wasserverunreinigungen durch Teer, Tang usw. muss stets gerechnet. Leider ist es in den meisten Ländern auch nach wie vor gang und gäbe, Abwässer in das Meer einzuleiten. Was die Angaben zur Strandbeschaffenheit anbelangt, so können wir wiedergeben, wie wir den Strand bei der Katalogerstellung angetroffen haben. Durch Wind und Wellen ergeben sich hier ständig Veränderungen. Sand kann weggespült werden und durch einen starken Sturm können Unrat und Tang angespült werden. Aus einem ehemals sandigen Strand kann ein kiesiger Strand werden. Die meisten Strände sind öffentliche Strände, bei denen in der Regel eine regelmäßige Reinigung nicht erfolgt und die von Einheimischen ebenfalls gerne besucht werden.

Straßen und Wege
Wir können die Lärmbelästigung durch Straßen nicht objektiv ermitteln und nur entsprechend unseren Erfahrungen und den Angaben unserer Kunden subjektiv bewerten. Liegt ihr Objekt in Straßennähe, können immer Lärmprobleme entstehen. Völlig ruhige Objekte mit Straßenanbindung gibt es kaum. Bezüglich des baulichen Zustands (Breite, Schlaglöcher, Randstreifen, Verwerfungen) müssen Sie sich, zumal abseits der Hauptverkehrsstraßen immer auf schwierige Verhältnisse einstellen. Insbesondere Zufahrten zu abgelegeneren Objekten und Grundstückszufahrten können schwierig, für tiefer liegende Fahrzeuge manchmal sehr problematisch sein. Wege zum Nachbargrundstück, zum Strand oder in den nächsten Ort führen oft „über Stock und Stein“, manchmal auch über Weidezäune oder andere Hindernisse. In vielen Ländern gilt als „Weg“, was bei uns kaum als Trampelpfad durchginge.

Tiere
Eigene Tiere können Sie nur mitbringen, wenn dies vereinbart wurde. Bitte beachten Sie, dass die Tierhalterhaftung für Schäden, die ihr Tier verursacht, auch im Ausland gilt und dass Sie beweispflichtig dafür sein können, dass ein Schaden nicht oder nur ohne ihr Verschulden von Ihrem Tier verursacht wurde.

Treppen, steile
In manchen mehrstöckigen Ferienobjekten finden sich sehr steile Treppen vor. Diese können für gehbehinderte Gäste und Kinder zum Problem werden. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls unbedingt vor Ihrer Buchung, ob das von Ihnen gewünschte Objekt solche Treppen aufweist.

Ungeziefer
Ungeziefer ist ein leidiges Problem in Ferienobjekten. Von Ameisen und Silberfischchen bis hin zu Kakerlaken gilt: Auch die größtmögliche Mühe der Eigentümer um Sauberkeit kann das Auftreten häufig nicht verhindern, zumal bei ebenerdigen Räumen. Nicht jedes „Ungeziefer“ ist indessen „lebens- oder hygienebedrohlich“. „Importiertes“ Ungeziefer, z.B. Sandflöhe vom Strand, lassen sich nie völlig vermeiden.

Vor- und Nachsaison
Hier gibt es zunächst oft Missverständnisse, was unter Vor- und Nachsaison zu verstehen ist. Dies kann von Reiseland zu Reiseland völlig unterschiedlich sein. Wir informieren Sie hierzu gerne. In dieser Zeit können wir Ihnen meist besonders günstige Preise anbieten. Dafür müssen in der Vor- und Nachsaison jedoch auch Einschränkungen in Kauf genommen werden. Sie müssen damit rechnen, dass örtliche touristische und andere Einrichtungen, Restaurants und Geschäfte kurzfristig oder auch ganz geschlossen sind. In der Vor- und Nachsaison ist insbesondere mit verstärkter privater und öffentlicher Bautätigkeit zu rechnen.

Wasserausfälle
Klipp und klar: Wasserausfälle können immer, überall und leider auch länger vorkommen, je südlicher und grundwasserärmer die Gegend, um so eher.

Wetter
Wir wünschen Ihnen selbstverständlich das ideale Urlaubswetter. Nicht anders als zuhause können jedoch längere Regenzeiten, Stürme oder ungewöhnliche Kälteperioden Probleme bereiten. Es kann schon mal hereinregnen, feucht im Objekt werden oder sehr kalt. Unsere Objekte sind für die üblichen Wetterverhältnisse ausgelegt. Beachten Sie hierzu auch das Stichwort „Heizung“.

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